Die Kirchgemeinde-Versammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger und Ausländer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen.
Ordentliche Versammlungen:
- Mai / Juni
Haupttraktandum ist die Jahresrechnung des Vorjahres - November Haupttraktandum ist der Voranschlag des Folgejahres
Weitere (ausserordentliche) Versammlungen werden nach Bedarf angesetzt und im Anzeiger publiziert.
Die Kirchgemeinde-Versammlung wird vom Präsidium des Kirchgemeinderats geführt.