Kirchgemeinde Versammlung

Die Kirchgemeinde-Versammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger und Ausländer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen.

Ordentliche Versammlungen:

  • Mai / Juni
    Haupttraktandum ist die Jahresrechnung des Vorjahres
  • November Haupttraktandum ist der Voranschlag des Folgejahres

Weitere (ausserordentliche) Versammlungen werden nach Bedarf angesetzt und im Anzeiger publiziert.

Die Kirchgemeinde-Versammlung wird vom Präsidium des Kirchgemeinderats geführt.