Die Kirchgemeinde-Versammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger/innen und Ausländer/innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen.Ordentliche Versammlungen:Mai/Juni mit dem Haupttraktandum Jahresrechnung des VorjahresNovember mit dem Haupttraktandum Voranschlag des FolgejahresWeitere (ausserordentliche) Versammlungen werden nach Bedarf angesetzt und im Anzeiger publiziert.
Die Kirchgemeinde-Versammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger/innen und Ausländer/innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen.Ordentliche Versammlungen:Mai/Juni mit dem Haupttraktandum Jahresrechnung des VorjahresNovember mit dem Haupttraktandum Voranschlag des FolgejahresWeitere (ausserordentliche) Versammlungen werden nach Bedarf angesetzt und im Anzeiger publiziert.