Die Kirchgemeinde-Versammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger und Ausländer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen.
Ordentliche Versammlungen:Mai / JuniHaupttraktandum ist die Jahresrechnung des VorjahresNovember Haupttraktandum ist der Voranschlag des FolgejahresWeitere (ausserordentliche) Versammlungen werden nach Bedarf angesetzt und im Anzeiger publiziert.
Die Kirchgemeinde-Versammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger und Ausländer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen.
Ordentliche Versammlungen:Mai / JuniHaupttraktandum ist die Jahresrechnung des VorjahresNovember Haupttraktandum ist der Voranschlag des FolgejahresWeitere (ausserordentliche) Versammlungen werden nach Bedarf angesetzt und im Anzeiger publiziert.
Rats-Mitglied
Heidi KernenTelefon: 033 657 05 56E-MailRessort:- Kinder und Jugend